Ihr Gutachter in Hildesheim

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Wir beantworten gerne alle ihre Fragen nach dem Unfall und beraten Sie kostenlos & unverbindlich!

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Schadengutachten

Das Schadengutachten wird benötigt um bei einem Unfall den Reparatur-Aufwand oder einen Totalschaden festzustellen.

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Bemerkbarkeitsgutachten und
Unfallrekonstruktionsgutachten

Die Beurteilung der Ereignissichtbarkeit und die Analyse von physischen Beweismitteln zur Bestimmung der Unfallursache.

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Wertgutachten

Ein Wertgutachten sagt aus, welchen Wert z.B. ein Firmenwagen bei einer privaten Übernahme besitzt.

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Technisches Gutachten & Beweissicherung

Dient der Bewertung für sichere und zuverlässige Beweisführung der technischen Eigenschaften und Zustände von Fahrzeugen.

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Mietwagen-Gutachten

Wenn Schäden an Mietwagen entstehen ist dies oft für beide Parteien eine unangenehme Situation.

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Nutzungsausfallentschädigung

Hat der Geschädigte keine Teilschuld an dem Unfall, dann steht Ihm eine Nutzungsausfallentschädigung für diesen Zeitraum zu.

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Gutachter Kehr

Mehr als 30 Jahre Erfahrung

Über uns

Thomas Kehr
Ihr KFZ Gutachter aus Hildesheim

Der Geschäftsführer Thomas Kehr hat bereits 1992 dieses Unternehmen gegründet und aufgebaut. Der KFZ-Meister besitzt eine Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen.

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Schadengutachten
Das Schadengutachten wird benötigt um bei einem Unfall den Reparatur-Aufwand oder einen Totalschaden festzustellen
Wertgutachten
Ein Wertgutachten sagt aus, welchen Wert z.B. ein Firmenwagen bei einer privaten Übernahme besitzt
Mietwagen-Gutachten
Wenn Schäden an Mietwagen entstehen ist dies oft für beide Parteien eine unangenehme Situation
Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Thema KFZ Gutachter

Nach einem Unfall haben die meisten Menschen diverse Fragen und Unklarheiten – wir haben die wichtigsten Fragen und Fakten einmal für Sie zusammengetragen!

Eine gewöhnliche Schadensabwicklung dauert ca. 1-2 Wochen. Beim Gutachten selbst ist von einer Dauer von ca. 6h auszugehen. Sofern ein Restwert eingeholt werden muss, kann sich die Dauer des Gutachten auf 1-2 Tage verlängern.

Das allerwichtigste gleich vorweg: Wenn Sie keine Schuld an dem Unfallhergang trifft, dann können Sie folgende Services und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass etwaige Kosten auf Sie zukommen.

Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Mus für alle Schäden aufkommen. Dazu gehört

  • Erstellung eines Schadensgutachtens durch einen beliebigen Unfallgutachter Ihrer Wahl
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Wertverlust durch Unfallschaden
  • Mietwagen (Genre beraten wir Sie, ob ein Mietwagen spontan Sinn ergibt)
  • Nutzungsausfallpauschale (mögliche Alternative zum Mietwagen)
  • Zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Schaden an Ihrem Auto und die Abwicklung des Schadens entstehen

Eine beliebte Frage, die sich bei der Beauftragung eines Gutachters stellt, ist natürlich die nach der Bezahlung. Wer übernimmt die Kosten im Schadensfall? Grundsätzlich zahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und auch das Unfallgutachten, denn diese sind Teil der Unfallkosten.

Bei einer Mitschuld des anderen Fahrers teilen sich die Versicherungen den Preis für das Gutachten des Kfz Gutachters. Sind Sie selbst Geschädigter bei einem Unfall, werden die Kosten für ein Gutachten selbstverständlich immer von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Als Geschädigter ist es wichtig darauf zu achten, einen freien, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. In vielen Fällen schickt die Versicherung des Unfallverursachers einen ausgewählten Kfz-Gutachter zur Besichtigung der Schäden. Dies muss jedoch nicht einfach akzeptiert werden. 

Stattdessen sollten Sie darauf bestehen, eigenständig einen Kfz-Sachverständigen auszuwählen. Es ist durchaus möglich, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung zugunsten der Versicherung Ihres Unfallgegners handelt mögliche Schäden eher kleinrechnet. Ein unabhängiger Schadensgutachter, wie wir es sind, handelt in Ihrem Interesse. 

Wir beraten Sie umfangreich und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.  Machen Sie daher als Unfallopfer von Ihrem Recht Gebrauch, einen freien Kfz-Gutachter zu wählen!

Wekstatt Reparatur
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